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Bitcoin Victory hat keine KWG-Erlaubnis

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie „Bitcoin Victory“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Unter der anonym registrierten Domain btc-victory.net bietet „Bitcoin Victory“ auch in deutscher Sprache (de.btc-victory.net) eine Plattform für den automatisierten Marginhandel von Kryptowährungspaaren an. Das Unternehmen gibt seinen Sitz mit Estland an. (JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin

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