Wer seine Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgesichert hat, könne sich nach erfolgreicher Meisterprüfung freuen, so merkt der Versicherungskonzern Universa an.
Denn oftmals gebe es dort ein extra Nachversicherungsrecht. So könne beispielsweise bei der Universa nach Bestehen der Meisterprüfung die BU-Rente um bis zu 50 Prozent, maximal 6.000 Euro pro Jahr, ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden.
Gleiches gelte beim Wechsel in die Selbstständigkeit oder bei der Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. (DFPA/mb1)
Quelle: Pressemitteilung Universa
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