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Staatsanwaltschaft Zwickau- Grunwald Franziska

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R013 VRs 350 Js 15293/18

Mit Entscheidung des AG Zwickau vom 27.05.2019, Az: 350 Js 15293/18 (rechtskräftig seit 27.05.2020) wurde d. Einziehungsbetroffene Grunwald, Franziska alias Stephanie Gruner, Steffi Gruner, Franzi Glöckner, Janine Schwarzenberger zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von 15.627,35 € verurteilt.

Nach den v. Gericht getroffenen Ermittlungen ist den Geschädigten aus den von d. Verurteilten begangenen folgenden Taten ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was d. Beschuldigte zu Unrecht aus folgenden Sachverhalten erlangt hat:

D. Verurteilte entschloss sich zu einem nicht mehr konkret feststellbaren Zeitpunkt im Januar 2018, sich durch den Verkauf fiktiver Eintrittskarten für verschiedene Konzerte sowie fiktiver Handys eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und einigem Gewicht zu verschaffen, um hierdurch ihren Lebensunterhalt und ihre Spielsucht zu finanzieren. Dabei täuschte sie den Käufern vor, willens und in der Lage zu sein, die angebotenen Gegenstände zu liefern. Im Vertrauen auf ihre Angaben überwiesen die Geschädigten jeweils den Kaufpreis auf die von der Angeschuldigten angegebenen Konten bei der N26, IBAN: DE68 XXXX XXXX XXXX XXXX XX, der Fidor-Bank, IBAN: DE41 XXXX XXXX XXXX XXXX XX, und der britischen PrePay Technologies Limited/Solutions, IBAN: GB48 XXXX XXXX XXXX XXXX XX, oder bezahlten über paypal. Entsprechend ihrer vorgefassten Absicht lieferte die Angeschuldigte in den nachfolgend aufgeführten Fällen die Waren jedoch auch nach Gelderhalt nicht aus, weshalb den Geschädigten ein entsprechender Schaden entstanden ist.

– 25.03.2018, Ticket Beyonce zum Preis von 130,00 € an Mahelet Kebede,
– 28.03.2018, Tickets Freiwild zum Preis von 120,00 € an Gerhard Urstadt,
– 29.03.2018, Tickets Imagine Dragons zum Preis von 160,00 € an Veronika Horn,
– 03.04.2018, iPhone X zum Preis von 650,00 € an Sven Amann,
– 04.04.2018, iPhone X zum Preis von 760,00 € an Richard Sladek,
– 05.04.2018, Tickets Rin zum Preis von 100,00 € an Felix Füßinger,
– 23.04.2018, Tickets Revolverheld zum Preis von 200,00 € an Jens Siebert,
– 25.04.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 150,00 € an Dirk Neues,
– 25.04.2018, Tickets Got 7 zum Preis von 240,00 € an Jessica Niedermaier,
– 04.05.2018, Tickets Got 7 zum Preis von 240,00 € an Nadine Müller,
– 07.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 120,00 € an Manuel Kellner,
– 07.05.2018, Tickets Got 7 zum Preis von 240,00 € an Saida Ringer,
– 08.05.2018, Ticket zum Preis von 150,00 € an Jasmin Pfaffenberg,
– 08.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 123,00 € an Sven Pokorny,
– 08.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 62,00 € an Nicole Schoffler,
– 09.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 60,00 € an Karsten Halbfass,
– 08.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 120,00 € an Daniel Militzer,
– 10.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 130,00 € an Raik Nagel,
– 10.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 120,00 € an Sophie Nücklich,
– 11.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 125,00 € an Sylvio Beck,
– 11.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 122,85 € an Renate Kampmann,
– 11.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 130,00 € an Lucas Klimm,
– 11.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 120,00 € an Michael Kloske,
– 11.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 122,00 € an Sarah Junge,
– 17.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 125,00 € an Dana Gehring,
– 17.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 140,00 € an Uwe Ullrich,
– 17.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 120,00 € an Tom von Bönigk,
– 18.05.2018, Ticket zum Preis von 60,00 € an Janette Jahne,
– 18.05.2018, Ticket Tote Hosen zum Preis von 65,00 € an Anja Ringleb,
– 18.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 130,00 € an Rico Seidel,
– 16.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 130,00 € an Andreas Vogel,
– 22.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 170,00 € an Olaf Lehmann-Hornig,
– 19.05.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 120,00 € an Andre Schönert,
– 23.05.2018, iPhone X zum Preis von 600,00 € an Michael Hauk,
– 23.05.2018, Tickets Vainstream zum Preis von 200,00 € an Chan Ray Schmidt,
– 23.05.2018, iPhone X zum Preis von 670,00 € an Luca Stricker,
– 28.05.2108, Tickets Tote Hosen zum Preis von 105,00 € an Jessica Rüger,
– 29.05.2018, Tickets Schlagernacht zum Preis von 120,00 € an Saskia Friedrichs,
– 01.06.2018, Tickets BTS zum Preis von 520,00 € an Mark Szabo,
– 01.06.2018, Tickets BTS zum Preis von 505,00 € an Cheyenne Meister,
– 04.06.2018, Tickets BTS zum Preis von 500,00 € an Dorothee Sitzmann,
– 05.06.2018, Waren im Wert von 500,00 € an Siegfried Varbelow,
– 06.06.2018, Tickets BTS zum Preis von 480,00 € an Anja Sommer-Heublein,
– 11.06.2018, Tickets zum Preis von 420,00 € an Kim-Mona Frauli,
– 11.06.2018, Tickets BTS zum Preis von 500,00 € an Jean Lukoschat,
– 11.06.2018, Waren im Wert von 440,00 € an Andrzej Szydlik,
– 17.06.2018, Tickets BTS zum Preis von 445,00 € an Haru,
– 17.06.2018, Ticket BTS zum Preis von 220,00 € an Ingrid Jacobse,
– 17.06.2018, Ticket BTS zum Preis von 220,00 € an Ingrid Jacobse,
– 19.06.2018, Tickets zum Preis von 250,00 € an Susanne Thiele,
– 19.06.2018, Tickets Roland Kaiser zum Preis von 260,00 € an Claudia Berlin,
– 20.06.2018, Tickets zum Preis von 105,00 € an Jerome Karstan,
– 20.06.2018, Tickets Billy Idol zum Preis von 110,00 € an Sabine Steputat,
– 25.06.2018, Tickets Roland Kaiser zum Preis von 240,00 € an Robert Ohme,
– 05.07.2018, Tickets Deichbrand zum Preis von 205,00 € an Philip Fahland,
– 09.07.2018, Tickets Deichbrand zum Preis von 200,00 € an Philipp Lampe,
– 11.07.2017, Tickets Lieder am See zum Preis von 155,00 € an Claus Ziegler,
– 12.07.2018, Waren im Wert von 150,00 € an Roman Danihel,
– 12.07.2018, Waren im Wert von 200,00 € an Daniel Knack,
– 31.07.2018, Tickets Roland Kaiser zum Preis von 240,00 € an Marc Kschammer,
– 06.08.2018, Tickets Roland Kaiser zum Preis von 125,00 € an Grit Hofmeister-Jung,
– 06.08.2018, Tickets Roland Kaiser zum Preis von 125,00 € an Ariane Straub,
– 06.08.2018, Tickets Tote Hosen zum Preis von 202,50 € an Sabine Simons,
– 20.08.2018, Tickets Andreas Gabalier zum Preis von 100,00 € an Hannelore Locke,
– 20.08.2018, Tickets für das Festival „Hype“ zum Preis von 260,00 € an Alina Kegel,
– 19.09.2018, Tickets Andreas Gabalier zum Preis von 155,00 € an Christina Kolbe,
– 19.09.2018, Tickets Roland Kaiser zum Preis von 200,00 € an Kevin Wolf,
– 18.10.2018, Tickets Bosse zum Preis von 80,00 € an Martin Freye,
– 22.10.2018, Tickets Bosse zum Preis von 165,00 € an Steffen Karl,
– 22.10.2018, Tickets Andreas Gabalier zum Preis von 100,00 € an Verena Maria Kirchberger.

Insgesamt entstand hierdurch ein Schaden von 15.627,35 EUR.

Die Wertersatzeinziehung hat zum Ziel, für Entschädigungsansprüche im Rahmen eines Verteilungsverfahrens finanziellen Ersatz zu ermöglichen. Hierzu müssen die Ansprüche binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Zwickau zum o.g. Aktenzeichen anmelden. Die Anmeldung ist zu beziffern und innerhalb der Frist formlos und kostenfrei möglich (§ 459k Abs. 1 StPO).

Soweit sich die Anspruchsberechtigung und deren Höhe aus der Einziehungsanordnung und den zugrunde liegenden richterlichen Feststellungen ergeben, ist die Beigabe weiterer Unterlagen nicht erforderlich. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht; in diesem Fall wäre es hilfreich, der Anmeldung Unterlagen beizufügen, aus denen sich die Ansprüche glaubhaft darstellen.

Sollte bereits eine Entschädigung durch eine Versicherung erfolgt sein oder Geschädigte nicht Inhaber der Ansprüche sein, hat die Anmeldung durch die Versicherung bzw. den Erwerber zu erfolgen.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Dann ist ein vollstreckbarer Titel vorzulegen, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens 6 Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung und grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn alle Verletzten vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen die Ansprüche gegebenenfalls erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen angemeldet werden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der gegebenenfalls beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab, und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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