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Insolvenzverfahren – Advanced Machinery & Technology Chemnitz GmbH

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Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 303 IN 358/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Advanced Machinery & Technology Chemnitz GmbH, Annaberger Straße 240, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25681
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Krusche – Geschäftszweig: Planung, Entwicklung, Realisierung von Ausrüstungen und Anlagen wurde am 24.03.2021 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Christoph Mathern, Kanzlerstraße 34, 09112 Chemnitz, Telefax: 0371 490 9123 Email geschäftlich: mail@mathern-chemnitz.com Telefon geschäftlich: 0371 490 90

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 13.05.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 24.06.2021 beim Amtsgericht Chemnitz, 09112 Chemnitz, Gerichtsstraße 2 schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

303 IN 358/21 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 29.03.2021

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