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Ralf Kliemann aus Radebeul ist wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt (Aktenzeichen: 10 Ns 301 Js 21204/16)

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Ralf Kliemann aus Radebeul und Geschäftsführer der Immobilienfirma Schöner Wohnen GbR, wurde am 11.01.2018 wegen versuchter räuberischer Erpressung angeklagt. Die Hauptverhandlung fand bereits am 24.06.2019 am Amtsgericht in Dresden statt. Ralf Kliemann legte allerdings Berufung gegen das Gerichtsurteil ein. So kam es nun am 07.07.2021 am Landgericht Dresden zum Berufungsverfahren.

Als Zeuge und Betroffener war der 55-Jährige Projektleiter Herr Udo S. anwesend. Udo S. plante den Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage von der Firma Schöner Wohnen GbR. Der damalige Geschäftsführer war Herr Kliemann aus Radebeul bei Dresden. Nach dem Wohnungskauf stellte sich heraus, dass die Wohnung wohl ca. zehn Quadratmeter weniger Wohnfläche aufwies als vorher angegeben. Daraufhin wurde sich in einem Gerichtsverfahren dahingehend verglichen den Kaufvertrag rückabzuwickeln und Herrn Udo S. eine pauschal Entschädigung in Höhe von € 10.000 zu zahlen.

Nach dem Gerichtsverfahren kam es am 18.03.2016 zu einem Treffen zwischen Herrn Ralf Kliemann und dem jetzigen Zeugen im Café Rauschenbach in der Dresdner Innenstadt. Nach einem anfangs lockeren Gespräch, teilte Herr Kliemann mit, dass er die € 10.000 Entschädigungssumme zurückverlangt. Außerdem berichtete der Zeuge, dass die Geschäftspartner von Herrn Kliemann dabei keinen Spaß verstehen würden und er selber für nichts garantieren könne, was passiert, falls die Zahlung nicht erfolgen wird. Im Zuge dieser Drohung positionierte sich ein unbekannter Mann unmittelbar neben Herrn Udo S., um der Aussage von Herrn Kliemann Nachdruck zu verleihen. Der Zeuge Udo S. brach das Gespräch verängstigt ab und verließ das Lokal umgehend.

Am 04.04.2016 erhielt Herr Udo S. von einer unbekannten Person eine E-Mail, mit der Aufforderung, die € 10.000 zurückzugeben, da er sonst Probleme bekommen könnte. Außerdem teilten die Nachbarn von Udo S. ihm mit, dass zwei Männer in schwarzen Anzügen nach seiner Person gefragt hätten.

Das Leben des Betroffenen, war laut seiner Zeugenaussage ab diesem Zeitpunkt sehr beeinträchtigt. Er fuhr aus Angst der Konfrontation mit diesen Männern kaum noch nach Hause und schlich sich, falls er doch die eigenen vier Wände betreten wollte, nur durch den Hintereingang hinein. Er war ratlos und sprach mit  Freunden und Familie, um sich Hilfe und deren Meinungen einzuholen.

Herr Udo S. entschied sich anschließend die Polizei zu informieren, worauf hin es eine Gefährderansprache mit Herrn Ralf Kliemann gab. Nach dieser Ansprache wusste Herr Kliemann, dass die Polizei eingeschaltet ist und dass es wahrscheinlich nun sehr heikel wäre weiterhin Druck auf Herrn S. auszuüben. Ab diesem Zeitpunkt gab es laut Aussage des Zeugen keine weiteren Handlungen von Herrn Kliemann. Durch das Ersuchen und Einschalten der Polizei wurde dieses Strafverfahren eingeleitet.

Nach der knapp dreistündigen Berufungsverhandlung verkündete der Richter das Urteil.

Die eingelegte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Dresden aus der Hauptverhandlung wurde verworfen. Der Angeklagte Ralf Kliemann wurde zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Es gibt noch die Möglichkeit der Revision. Wie sich in der Verhandlung herausstellte, könnte es noch zu einem weiteren Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges kommen. Dieses Verfahren ist bis jetzt noch nicht eröffnet, da darüber noch entschieden wird. Für diese Beschuldigungen gegenüber Herrn Ralf Kliemann gilt selbstverständlich bis zu einem endgültigen Verfahrensabschluss die Unschuldsvermutung.

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