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Amtsgericht Heilbronn- Carmelo Milici, alias Francesco Liberti

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Aktenzeichen: 11 Ls 56 Js 15117/12 – AK 3/13

In dem Strafverfahren des Amtsgerichts Heilbronn gegen Carmelo Milici, alias Francesco Liberti (Az: 11 Ls 56 Js 15117/12 – AK 3/13) ist durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 10.06.2020 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn der Rechtserwerb des Staates in Höhe von 31.875,40 Euro in Bezug auf folgende von der Staatsanwaltschaft Heilbronn beschlagnahmten Gegenstände beschlossen worden.

Forderungen gegen Kreditinstitut

Deutsche Postbank AG, Hiltropwall 4-12, 44173 Dortmund
Sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus allen Geschäftsverbindungen, insbesondere aus dem Konto Nr. 840842700
(Kontoinhaber: Francesco Liberti alias Carmelo Milici)
in noch bestehender Höhe von 19.554,57 Euro.

Landesbank Baden-Württemberg AG (jetzt: Baden-Württembergische Bank), Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart
Sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus allen Geschäftsverbindungen, insbesondere aus dem Kreditkartenkonto Nr. 4242003000561730
(Kontoinhaber: Francesco Liberti alias Carmelo Milici)
in noch bestehender Höhe von 2.143,80 Euro

Wirecard Bank AG, Einsteinring 35, 85609 Aschheim
Sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus allen Geschäftsverbindungen, insbesondere aus dem Konto Nr. 7725042672
(Kontoinhaber: Francesco Liberti alias Carmelo Milici)
in noch bestehender Höhe von 7.561,06 Euro

Bewegliche Gegenstände

Bargeld 9.000.00 €, das bei der Landesoberkasse einbezahlt wurde
bestehendes Restguthaben bei der Landesoberkasse 2.615,97 Euro

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Die Beschwerde muss binnen einer Frist von einer Woche eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Bekanntmachung der Entscheidung.

Sie können die Beschwerde bei dem unten bezeichneten Gericht schriftlich einreichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären. Wenn Sie sich nicht auf freiem Fuß befinden, können Sie die Beschwerde auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts erklären, in dessen Bezirk die Anstalt liegt, in der Sie sich auf behördliche Anordnung befinden.

Die schriftliche Rechtsmitteleinlegung muss in deutscher Sprache erfolgen. Bei schriftlichen Erklärungen genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.

Falls Sie der deutschen Sprache nicht mächtig oder hör- oder sprachbehindert sind, können Sie für das gesamte Strafverfahren die unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers beanspruchen, soweit dies zur Ausübung Ihrer strafprozessualen Rechte erforderlich ist. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an das zuständige Gericht.

Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 2 – 6, 74072 Heilbronn.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

 

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