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Fimagol Verwaltungs GmbH – Insolvenzeröffnung am 22.01.2018

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fimagol Verwaltungs GmbH, Ermelstraße 19, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 29303 
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Hoffmann

 

– wurde am 22.01.2018 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Insolvenzverwalterin ist:

Rechtsanwältin Anett Jäkel, Reinhardt & Kollegen Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH Louis-Braille-Straße 5, 01099 Dresden, Telefax: 0351 46906 891 Email geschäftlich: jaekel@reinhardt-rechtsanwaelte.de Telefon geschäftlich: 0351 46906 302

 

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 07.03.2018 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

 

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin

|die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin

|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 S. 1 InsO)

|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149  Abs. 2 InsO)

|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 18.04.2018 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

 

 

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

 

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

 

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

533 IN 1625/17 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 22.01.2018

PRESSEKONTAKT

Factum
Lars Kickers

Gleiwitzer Str. 5A
55131 Mainz

Website: www.factum-ag.de
E-Mail : kickers@factum-ag.de
Telefon: +49 (0) 6131 9713770

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