Die Bundesregierung hat gestern den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionen“ vorgelegt, um den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu intensivieren. Der Gesetzentwurf sieht wesentliche Änderungen des Geldwäschegesetzes vor. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass die Analyse von Meldungen mit Bezug zu sonstigen Straftaten dem eigentlichen Auftrag der Zentralstelle entgegensteht. Seit der Einrichtung der Zentralstelle im Jahr 2017 hat sich die Anzahl der eingegangenen Meldungen vervielfacht. Angesichts dieser Herausforderungen kann die Zentralstelle ihrem gesetzlichen Auftrag nur gerecht werden, indem sie ihre Prozesse konsequent auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausrichtet und sich an internationalen und europäischen Empfehlungen orientiert.
Aufgrund des erheblich gestiegenen Meldeaufkommens im Jahr 2022 ist es notwendig, den gesetzlichen Kernauftrag der Zentralstelle klarer zu definieren und ihre risikobasierte Arbeitsweise zu verdeutlichen. Bisher beziehen sich die gesetzlichen Regelungen zur Analyse von Meldungen und Mitteilungen nicht nur auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sondern auch auf sonstige Straftaten. Dies führt zu unterschiedlichen Erwartungshaltungen bezüglich des Analyseauftrags der Zentralstelle. Die Strafverfolgungsbehörden erwarten, dass die Zentralstelle Meldungen nicht nur im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung analysiert, sondern auch in Bezug auf sonstige Straftaten aktiv nach Hinweisen sucht. Ein zu weitreichendes Verständnis des Auftrags der Zentralstelle und die Ausweitung der Analysetätigkeit auf Meldungen mit Bezug zu sonstigen Straftaten stehen jedoch im Widerspruch zur Ausrichtung der Zentralstelle auf ihren Kernauftrag und könnten die effektive Erfüllung ihrer Aufgaben beeinträchtigen, heißt es im Gesetzentwurf.
Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf sowie die Auffassung der Bundesregierung zu dieser Stellungnahme werden zeitnah nachgereicht. Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Zentralstelle für Finanztransaktionen stärken und ihre Arbeit effektiver gestalten. Durch eine klare Ausrichtung auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollen die Prozesse der Zentralstelle optimiert werden. Die Analyse von Meldungen mit Bezug zu sonstigen Straftaten soll hingegen nicht mehr zum Kernauftrag gehören, um die Effizienz der Zentralstelle zu steigern. Die genaue Ausgestaltung des Gesetzentwurfs sowie die Stellungnahme des Bundesrates werden in Kürze erwartet. Das Bundesministerium der Finanzen ist federführend für die Umsetzung des Gesetzes verantwortlich.
Kampf gegen Geldwäsche wird intensiviert
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