Gegen den früheren leitenden Angestellten M.-C. Sch. lautete das Urteil: sechs Jahre Gesamtfreiheitsstrafe wegen Untreue in 34 Fällen. Das Gericht hat ferner festgestellt, dass der Angeklagte K. aufgrund der abgeurteilten Taten 1,2 Millionen Euro erlangt hat. Gegen dieses Urteil haben die Angeklagten Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen beider Angeklagter gegen das Urteil des Landesgerichts Frankfurt am Main vom 29. März 2017 durch Beschluss vom 20. August 2019 verworfen. Das Urteil ist damit gegen beide Angeklagten rechtskräftig. (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung Bundesgerichtshof
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