Die Wirtschaftsberatung Dresden (www.wb-dresden.de) bietet, in Zusammenarbeit mit ihren Geschäftspartnern der rechts- und steuerberatenden Berufe, interessante Lösungen für Durchschnitts- bis Besserverdienende an, um Steuergelder nach geltendem Recht in das eigene Privatvermögen zurückzuführen. Der langjährige Mitarbeiter Steffen Siegfried Ottmann, gibt einen kurzen Einblick in das Leistungsportfolio des Unternehmens.
Jeder weiß, dass sich Großverdiener in Deutschland – rein theoretisch – im Spitzensteuersatz bewegen. Es ist aber auch genauso allgemein bekannt, dass sich genau diese Einkommensklassen, zumeist völlig legal, prozentual in die Abgabenlast eines Geringverdieners „runter drücken“ lassen. In Deutschland aber hat prozentual die größte steuerliche Belastung der Durchschnitts- bis Besserverdienende zu tragen. Das Steuerrecht ist aber für alle gleich – und wir haben uns genau auf diese Einkommenskategorie spezialisiert. Das bedeutet wir prüfen, welche Möglichkeiten Sie gesetzeskonform zur Anwendung bringen dürfen, um zusätzlich zur normalen Steuererklärung Steuergelder ins Privatvermögen zurückführen können. Wichtig zu erwähnen ist es dabei, dass wir weder Finanzdienstleister, Vermögensberater oder Versicherer sind. Es soll also nicht wieder um Versicherungen, Bausparverträge, Riester – Renten, Rürup – Renten, betriebliche Altersvorsorge oder ähnliches gehen.
In einem ersten unverbindlichen Termin wird es darum gehen, einen transparenten Einblick in unsere Arbeitsweise zu geben und gemeinsam Ihre steuerliche Situation zu erarbeiten und zu erfassen – um dann im Nachgang mittels einer Tiefenprüfung feststellen zu können, welche Möglichkeiten Sie nutzen dürfen.
Bei diesem Termin wird weder eine vertraglich bindende Unterschrift geleistet, noch kommt eine Kostennote auf Sie zu. Die Grundvoraussetzung für solch einen Prüfungstermin ist eine Mindeststeuerbelastung von 4.000,- € Lohnsteuer als Arbeitnehmer oder 10.000,- € Einkommensteuer als Selbstständiger im Kalenderjahr.
Sehr wichtig zu beachten ist hierbei, da wir Gesetze umsetzen, dürfen wir keinerlei vertraglich bindenden Unterschriften entgegennehmen (Weder bei uns im Haus, noch bei Ihnen zu Hause.) Wir müssen jedes durch uns erstellte Förderprogramm in Gegenwart eines Rechtsvertreters des Freistaates Sachsen prüfen lassen. Erst wenn er Ihnen bestätigt, dass dieses Programm rechtens ist, dürfen Sie es in seinem Beisein unterzeichnen. Noch mehr Sicherheit geht nicht!
Fakt ist, wenn Sie diese Möglichkeiten nutzen dürfen, geht es um die Mindestgrößenordnung von ca. 400 €, welche Sie im Jahr zusätzlich zur normalen Steuererklärung zurückbekommen können. In der Spitze sprechen wir von bis zu 2.500 € pro Jahr. Es geht also darum, innerhalb der nächsten 10 Jahre zwischen 4.000 € bis 25.000 € Steuergelder, zusätzlich zur einfachen Steuererklärung, gesetzeskonform ins Privatvermögen zurückzuführen.
Wenn nun auch Ihr Interesse an der Dienstleistung der Wirtschaftsberatung Dresden geweckt ist, so erreichen Sie Herrn Steffen S. Ottmann unter der Telefonnummer 0351 / 40360413
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