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Vorteil Rückabwicklung anstatt Kündigung von Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen

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Versicherungsnehmer die vor längerer Zeit eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, zweifeln mittlerweile immer mehr am Nutzen ihres Vertrages und entschließen sich diesen zu kündigen.

Die Kündigung

Eine Lebensversicherung zu kündigen ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz zum Ende der Versicherungsperiode möglich – das kann das Kalenderjahr sein, der Vertrag gibt Auskunft – fast immer möglich. Die Entwicklung einer Kapitallebensversicherung ist für den Vertragsbestand von Jahrzenten geplant und sieht vor, dass in den ersten Jahren die Beiträge vor allem die Abschlussgebühren decken. Möchte man den Vertrag auflösen, so wird nur der sogenannte Rückkaufswert ausgezahlt, der in Abhängigkeit von der Dauer des Bestehens berechnet wird und in den ersten zehn Jahren meistens deutlich geringer ist als die Summe der Einzahlungen. In den zweiten zehn Jahren gewinnt der Vertrag an Wert, die Verzinsung über die gesamte bisherige Laufzeit betrachtet ist aber oft noch sehr gering. Trotzdem muss man sich stets bewusst sein, dass der Sinn eines Lebensversicherungsvertrages nicht nur im Sparen sondern auch in der Risikoabdeckung steckt. Bei Verträgen, die nach 2005 geschlossen wurden, muss der ausgezahlte Rückkaufswert nach einer Kündigung möglicherweise versteuert werden. Die Folgen der Kündigung eines Rentenversicherungsvertrages sind vergleichbar mit denen des Lebensversicherungsvertrages. Der Risikoanteil der Lebensversicherung entfällt, dafür ist der Rückkaufswert für gewöhnlich höher. Die Kündigungsfristen sind in der Regel länger.

Eine private Rentenversicherung ist grundsätzlich für fast jeden notwendig und ratsam. Die Kündigung ist ein Schritt der sehr gut überlegt sein will. Trotzdem bleibt bei vielen der Wunsch bestehen, aus dem für sie fragwürdigen Vertragsverhältnis auszutreten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2014 eröffnet für eine Reihe von Verträgen eine Alternative zur Kündigung.

Die Rückabwicklung

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Vertrag, den Beginn der Widerspruchsfrist hemmt. Aus dem Juristendeutsch übersetzt heißt das, sofern der Vertrag eine falsche Widerspruchsklausel enthält, kann der Versicherungsnehmer jederzeit die Auflösung des Vertrages und die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge verlangen.

Für einen Großteil der Verträge, die zwischen dem 21. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, kann eine falsche Widerrufsbelehrung vermutet werden. Jedoch muss im Einzelfall geprüft werden, ob dies auch für Ihren Vertrag gilt.

Kostenfreie Erstberatung durch die DMW Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG

Die DMW Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG aus Mainz bietet Verbrauchern an, den Vertrag auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung zu prüfen. Ein Team aus erfahrenen Versicherungsexperten und Juristen bildet sich nach Durchsicht Ihrer Vertragsunterlagen eine fachkundige Meinung dahin, ob es sinnvoll ist, für den jeweiligen Vertrag entsprechende Schritte einzuleiten. Die Kontaktaufnahme sowie diese Erstauskunft sind für Sie kostenlos.

Das Dienstleistungsangebot der DMW Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG

Wird der Vertrag als rückabwicklungsfähig eingestuft, haben Sie die Möglichkeit zwischen verschiedenen Varianten der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit zu wählen.

Sofortzahlung auf Ihr Konto

Wenn man sich für diese Variante entscheidet, arbeitet die Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG ein individuelles Angebot für den jeweiligen Vertrag aus. Die Kosten für das versicherungsmathematische Gutachten werden durch die DMW Deutsche Mehrwert übernommen. Außerdem trägt sie das Kostenrisiko und beauftragt Fachanwälte für die Durchsetzung des Anspruchs.

Die für den jeweiligen Vertrag angebotene Summe wird nach Zustimmung überwiesen und der Vorgang ist somit für Sie abgeschlossen.

Mit bestehender Rechtsschutzversicherung

In diesem Fall enthält das Angebot der DMW Deutsche Mehrwert wie sie öfters genannt wird die Übernahme der Kosten des versicherungsmathematischen Gutachtens, die Beauftragung von Fachanwälten und des allgemeinen Kostenrisikos. Der Verbraucher erhält, wenn die Rechtsschutz-versicherung einspringt, einen Festbetrag von 60 % der Zahlung des Versicherers aus außergerichtlicher Durchsetzung.

Ohne bestehende Rechtsschutzversicherung

Ist dies gegeben trägt die DMW Deutsche Mehrwert die Kosten des versicherungsmathematischen Gutachtens, das allgemeine Kostenrisiko und die Kosten für die Beauftragung von Fachanwälten und garantiert 50 % der Zahlung des Versicherers aus der außergerichtlichen Durchsetzung der Forderung.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.deutsche-mehrwert.de

Die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme über die Homepage ist gegeben.

PRESSEKONTAKT

factum Immobilien AG
Sabrina Staurer

Gleiwitzer Str. 5a
55131 Mainz

Website: www.factum-ag.de
E-Mail : presse@factum-ag.de
Telefon: +49 6131 737734

von factum
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