Millionen Deutsche schwören auf hochverzinste Bausparverträge. Immer öfter geraten Bausparkassen mit ihren Kunden darüber in Streit. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wenn die Menschen in Deutschland so viel bauen würden, wie sie Bausparverträge besitzen, dann gäbe es wohl bald keinen Mangel mehr an Wohnraum: Etwa 30 Millionen Bausparverträge haben die Deutschen abgeschlossen. Damit gehört Bausparen zu den beliebtesten Formen der Geldanlage. Im Jahr 2015 sind weitere 2,7 Millionen neue Bausparer hinzugekommen, die sich historisch niedrige Zinsen sichern wollen.
Wer dagegen schon seit Jahren Bausparer ist, der denkt zurzeit gar nicht daran, sein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Vielmehr freut er sich, dass sein Sparguthaben weiter bis zu vier Prozent Zinsen abwirft – eine Rendite, die mit Tages- oder Festgeld längst nicht mehr zu erzielen ist. Viele Bausparkassen kündigen deshalb Altverträge auf. Doch ist das überhaupt rechtens?
Lohnt es sich zurzeit, einen Bausparvertrag abzuschließen?
Wer in ein paar Jahren ein Haus bauen oder eine Immobilie kaufen will, der kann sich mit einem Bausparvertrag schon jetzt eine Finanzierung sichern – zu den aktuellen Konditionen. Für das Darlehen wird dann von der ersten bis zur letzten Rate im Schnitt ein effektiver Jahreszins von nur 1,5 Prozent fällig – selbst wenn die Zinsen zwischenzeitlich steigen sollten. Bis der Bausparer das Darlehen in Anspruch nimmt, zahlt er regelmäßig einen Sparbetrag ein. Dafür erhält er Zinsen, die ebenfalls von Anfang an feststehen.
Zurzeit bieten die Bausparkassen durchschnittlich nur 0,5 Prozent Sparzinsen. „Das Produkt eignet sich deswegen nicht für die Altersvorsorge oder den Vermögensaufbau“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In vielen Fällen sei es besser, die Ersparnisse breit gestreut anzulegen und – wenn man dann bauen will – einen gewöhnlichen Immobilien-Kredit aufzunehmen. „Die Zinsen müssen sich deutlich verändern, damit sich das Ganze lohnt“, sagt Nauhauser. Anders sehe das aus, wenn der Bausparer während der Sparphase staatliche Zuschüsse in Anspruch nehme.
Welche staatlichen Förderungen gibt es für Bausparer?
Auf ein Eigenheim zu sparen, ist Teil der privaten Altersvorsorge. Deshalb gewährt der Staat Bausparern beim sogenannten Wohn-Riester bis zu 154 Euro an jährlichen Zulagen. Für Sparer mit jungen Kindern ist die Riester-Förderung noch höher. Außerdem können Vermögenswirksame Leistungen in Bausparverträge investiert werden. Dann gibt der Arbeitgeber jeden Monat etwas dazu, wenn der Beschäftigte in seinen Bausparvertrag einzahlt. Wer ein relativ geringes Einkommen hat, kann Wohnungsbauprämie beantragen. Sobald der Sparer sein Bau- oder Kaufvorhaben umsetzt, schießt der Staat dann für jedes Jahr der Sparphase bis zu 90 Euro dazu.
Worauf sollte man beim Abschluss eines Bausparvertrages achten?
Im Endeffekt sind Bausparverträge teurer, als es die Guthaben- und Darlehenszinsen auf den ersten Blick suggerieren. Denn neben laufenden Kosten verlangen die Bausparkassen eine einmalige Gebühr beim Abschluss des Vertrags. „Gerade bei großen Summen sollten Bausparer versuchen, die Höhe der Abschlussgebühr mit der Bausparkasse zu verhandeln“, sagt Nauhauser. In der Regel belaufe sie sich auf ein Prozent der Bausparsumme. Von Verträgen, die zugleich eine Versicherung beinhalten, rät der Verbraucherschützer ab: „Bausparer sollten die Restschuldversicherung getrennt vom Bausparvertrag abschließen.“ Das sei meist kostengünstiger.
Wie läuft das Bausparen genau ab?
Am Anfang vereinbaren die Vertragspartner eine Bausparsumme, beispielsweise 50 000 Euro, mit denen das Eigenheim – wenigstens zum Teil – bezahlt werden soll. Jeden Monat zahlt der Sparer dann einen festen Betrag, etwa 200 Euro, ein. Sobald die vereinbarte Mindestvertragsdauer erreicht und das Mindestguthaben, zum Beispiel 25 000 Euro, angespart ist, darf der Bausparer ein Darlehen über den Rest der Bausparsumme aufnehmen. In der Fachsprache ist der Vertrag von diesem Moment an zuteilungsreif. „Wenn regelmäßig angespart wird, dauert es meistens sechs bis acht Jahre, bis ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist“, sagt Verbraucherschützer Nauhauser.
Unter welchen Umständen kündigen die Bausparkassen alte Verträge auf?
Seit einigen Jahren versuchen viele Bausparkassen, sich von teuren Altkunden zu trennen. „Die Bausparkassen kündigen vor allem Verträge auf, die seit einigen Jahren zuteilungsreif sind“, sagt Christian Fiehl, Fachanwalt der Nürnberger Kanzlei Zimmermann König Kollegen. Denn nach Ansicht der Bausparkassen geht es beim Bausparen vor allem darum, ein zinsgünstiges Darlehen zu bekommen. Wer dieses jahrelang nicht abrufe, missbrauche den Vertrag als Geldanlage, argumentieren sie.
Dürfen das die Bausparkassen überhaupt?
Das kommt darauf an, wie viel Guthaben der Kunde beisammen hat. „Wenn der Bausparer die Bausparsumme schon vollständig angespart hat, ist es praktisch aussichtslos, gegen die Kündigung seitens der Bausparkasse vorzugehen“, sagt Fachanwalt Fiehl. Dann muss sich der Kunde sein Guthaben auszahlen lassen. Umstritten sind dagegen die Fälle, in denen der Kunde noch weiter sparen dürfte, aber auch schon längst seinen Kredit hätte aufnehmen können. „Im Rechtsstreit mit der Bausparkasse sollte der Sparer dann glaubhaft machen, dass er das Bauspardarlehen noch in Anspruch nehmen will“, rät Fiehl. Mehr als 1000 solcher Fälle sind schon vor Gericht gelandet. Meistens bekamen die Bausparkassen recht, es gab aber noch kein höchstrichterliches Urteil. „Entscheidet ein Gericht gegen die Bausparkasse, nehmen viele Sparer Vergleichsangebote an, weil sie keinen jahrelangen Rechtsstreit wollen“, sagt Fiehl. Solche Vergleiche tauchen in der Urteilsstatistik aber nicht auf. Die Rechtslage ist also unklar.
Wie sollten Bausparer reagieren, deren Verträge gekündigt worden sind?
Verbraucherschützer raten, nach einer Kündigung nicht überstürzt zu handeln. Schließlich verjähren die Ansprüche der Sparer erst im dritten Jahr nach der Kündigung, aktuell also Ende 2019 (Stand März 2016). Bis dahin könnte der Bundesgerichtshof die Rechtslage geklärt haben. Um eigene Ansprüche zu wahren, sollten Bausparer aber möglichst schnell Widerspruch einlegen, rät Verbraucherschützer Nauhauser, und sich nicht zu schlechter verzinsten Festgeldern oder ähnlichen Alternativangeboten überreden lassen: „Ein Wechsel ist nur zum Nachteil der Verbraucher.“
Wer eine Rechtschutzversicherung hat, könne zudem gegen die Kündigung klagen. Fachanwalt Fiehl warnt aber davor, vorschnell vor Gericht zu ziehen: „Bausparer sollten nach einer Kündigung ausrechnen, wie hoch der Zinsertrag wirklich ist – und ob es sich lohnt, den Rechtsstreit einzugehen.“
Quelle: Süddeutsche Zeitung
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