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Das Gebäudeenergiegesetz könnte zu einer doppelten Investitionsbremse werden.

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Die Immobilienbranche ist erfreut über die Aussicht, dass der Deutsche Bundestag morgen mit dem Beschluss über das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) Klarheit im Bereich des Klimaschutzes schaffen will. Gleichzeitig sieht der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) noch einige Probleme in dem Entwurf, die die angestrebten Klima-Effekte abschwächen und Investitionen verhindern könnten. ZIA-Vizepräsident Rolf Buch sagt: „Morgen geht eine lange, anstrengende Hängepartie zu Ende, die große Unsicherheit in die Immobilienunternehmen getragen hat.“ Die Bundesregierung hat sich in den letzten Monaten zwar in die richtige Richtung bewegt, indem sie technologieoffene Regelungen, realistische Übergangsfristen bei Heizungsausfällen und eine enge Verbindung zur kommunalen Wärmeplanung vorgesehen hat. Buch warnt jedoch vor Schwachstellen des Gesetzes: „Eine zu knapp bemessene Förderung und eine ungleiche Behandlung von Vermietern können sich am Ende als doppelte Investitionsbremse erweisen.“ Ein wichtiger Kritikpunkt des ZIA ist, dass der sogenannte Klima-Geschwindigkeitsbonus in Form einer zusätzlichen Förderung von 20 Prozent nur Selbstnutzern von Immobilien zugutekommen soll, während Vermieter pauschal ausgeschlossen werden. Buch analysiert: „Die geplante Förderung würde jedoch direkt den Mietern zugutekommen und sie somit vor finanzieller Überlastung schützen. Die Einschränkung verkennt darüber hinaus, wer in Deutschland die meisten bezahlbaren Wohnungen bereitstellt.“ Die Immobilienbranche spielt eine Schlüsselrolle beim Austausch älterer, fossil betriebener Heizungen im großen Stil. Es ist daher nicht angemessen, die wichtigsten Akteure von diesem Bonus auszuschließen. Aus Sicht der Immobilienbranche ist die vorgeschlagene Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach dem Heizungswechsel mit 50 Cent pro Quadratmeter deutlich zu niedrig. Der ZIA fordert daher, dass der Klima-Geschwindigkeitsbonus auch Vermietern offenstehen muss und die Kappungsgrenze für Heizungsmodernisierungen auf mindestens einen Euro pro Quadratmeter erhöht werden sollte. Wenn der Heizungstausch mit weiteren Modernisierungsmaßnahmen kombiniert wird, sollte die neue Heizungs-Komponente nicht auf die Berechnung der Gesamtkappungsgrenze von drei Euro (in Ausnahmefällen zwei Euro) pro Quadratmeter angerechnet werden, sondern dazu addiert werden.

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